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   VGH Bayern, 13.02.2017 - 7 ZB 16.592   

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https://dejure.org/2017,6991
VGH Bayern, 13.02.2017 - 7 ZB 16.592 (https://dejure.org/2017,6991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2017 - 7 ZB 16.592 (https://dejure.org/2017,6991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 7 ZB 16.592 (https://dejure.org/2017,6991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BaySchBefV § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 3 S. 1
    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Kostenfreiheit des Schulwegs (Übernahme der Beförderungskosten)

  • rewis.io

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchBefV § 2 Abs. 3 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2
    Schülerbeförderung; Pädagogische Eigenheit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 ; SchBefV § 2 Abs. 3 S. 1
    Beanspruchung der Kostenfreiheit des Schulwegs (Übernahme der Beförderungskosten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2017 - 7 ZB 16.592
    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).
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